Spielordnung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF)

(Für ab dem 01.11.2023 gestartete Turniere)

In der Fassung des Vorstandsbeschlusses vom 16.10.2023

§ 1 Grundsatz

(1) Die Fernschachturniere des Deutschen Fernschachbundes sollen der Freude am Fernschach und der Pflege freundschaftlicher Beziehungen dienen. Sie sollen in sportlicher Fairness durchgeführt werden.

(2) Die Regelungen der Spielordnung gehen den Regelungen der Turnierordnung vor. Ferner gehen die Regelungen der Spielordnung und der Turnierordnung den Regelungen der Turnierausschreibungen vor, sofern die Spielordnung keine Ausnahme erlaubt (wie etwa bei Sonderturnieren). Die Regelungen der Turnierausschreibungen gehen den Regelungen im Startschreiben vor.

§ 2 Art der Turniere

(1) Die vom Deutschen Fernschachbund e.V. durchgeführten Fernschach-Veranstaltungen sind:

  1. Individualturniere

  • Nationale Meisterschaften,
  • Aufstiegsturniere,
  • Allgemeine Turniere,
  • Sonderturniere.
  1. Mannschaftsturniere

  • Nationale Mannschaftsmeisterschaften,
  • Mannschaftskämpfe,
  • Länderkämpfe.

(2) In den Aufstiegsturnieren und in den Allgemeinen Turnieren beginnen laufend neue Turniergruppen, während nationale Einzelmeisterschaften, Sonderturniere und Mannschaftsturniere jeweils einzeln ausgeschrieben werden.

§ 3 Nenngeld

Die Höhe wird jeweils vom Vorstand festgesetzt. Die Turniereinteilung erfolgt erst nach Zahlung des Nenngeldes. Spieler, die mit Beitragszahlungen im Rückstand sind, können nicht an den Fernschach-Veranstaltungen teilnehmen.

§ 4 Nationale Meisterschaften

Die Melde- und Teilnahmebedingungen für nationale Meisterschaften werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben.

§ 5 Aufstiegsturniere

(1) Aufstiegsturniere werden in zwei Klassen durchgeführt:

  1. Offene Klasse (O-Klasse),

  2. Meisterklasse (M-Klasse).

(2) Jede Turniergruppe umfasst 4 oder 7 Teilnehmer. Bei doppelrundigen Turnieren spielt jeder mit jedem gleichzeitig zwei Partien, eine mit Weiß und eine mit Schwarz.

(3) Die gleichzeitige Meldung zu Aufstiegsturnieren verschiedener Klassen ist nicht gestattet, die gleichzeitige Meldung für mehrere Aufstiegsturniere derselben Klasse ist möglich. Gleichzeitiges Spielen in verschiedenen Klassen kann sich nur ergeben, wenn es sich durch Auf- oder Abstieg um auslaufende Spielgruppen handelt.

(4) Jeder Gruppensieger der O-Klasse erwirbt die Berechtigung, in der M-Klasse zu starten. Er darf dann nicht mehr an neuen Turnieren der O-Klasse teilnehmen.

(5) Die Berechtigung zum Aufstieg in die M-Klasse erwerben auch diejenigen Spieler, die punkt- und wertungsgleich an der Spitze stehen und mindestens 75% der möglichen Punkte erreicht haben. Spieler, die punkt- und wertungsgleich an der Spitze stehen, jedoch weniger als 75% der möglichen Punkte erreicht haben, erzielen eine Halbqualifikation. Zwei Halbqualifikationen berechtigen ebenfalls zum Aufstieg. Diese Aufstiegsregelungen treten nur ein, wenn nicht aus vorher beendeten Gruppen der Abstieg festgestellt wurde.

(6) Spieler, die weniger als 30% der möglichen Punkte in der M-Klasse erreicht haben, steigen in die O-Klasse ab, sofern nicht anerkannter Rücktritt Anwendung findet (exakte Regelung siehe Turnierordnung). Dieser Abstieg wird nur verhindert, wenn in einem parallellaufenden Turnier der erste Rang erreicht wird oder wenn mindestens 75% der in diesem Turnier möglichen Punkte erreicht werden.

(7) Jeder Spieler beginnt ein erstes Aufstiegsturnier grundsätzlich in der O-Klasse; wird jedoch die Einteilung in die M-Klasse gewünscht, so ist eine entsprechende Qualifikation bei der ersten Meldung nachzuweisen. Für internationale Turniere gelten gesonderte Regeln des Veranstalters.

(8) In internationalen Aufstiegsturnieren des Weltfernschachbundes (ICCF) erzielte oder verlorene Klassifikationen gelten auch für nationale Aufstiegsturniere, sofern sie auch nach den Bestimmungen dieser Spielordnung erworben worden wären.

§ 6 Allgemeine Turniere

(1) Die allgemeinen Turniere werden in einer Klasse mit 4 Teilnehmern ausgetragen. In sämtlichen Turniergruppen spielt in der Regel jeder mit jedem gleichzeitig zwei Partien, eine mit Weiß und eine mit Schwarz.

(2) An den allgemeinen Turnieren kann sich jedes Mitglied ohne Prüfung seiner Spielstärke beteiligen. Die gleichzeitige Teilnahme an Aufstiegsturnieren und allgemeinen Turnieren ist gestattet.

(3) Erfolge in allgemeinen Turnieren können bei Qualifikationsbeurteilungen herangezogen werden, jedoch kann kein Spieler hieraus ein Aufstiegsrecht ableiten.

(4) Im Rahmen der allgemeinen Turniere können auch Sondergruppen, z.B. für Junioren (bis 23 Jahre) oder für Frauen gestartet werden.

§ 7 Sonderturniere

(1) Als Sonderturniere gelten u.a.

  1. Gedenkturniere,

  2. Pokalturniere,

  3. Einzelspielerliga (enginefrei),

  4. KO-Turniere nach Schweizer System,

  5. Thematurniere,

  6. Werbeturniere,

  7. Internationale Turniere.

Als Sonderturniere kommen in allen genannten Turnierarten Rapidversionen (mit kurzer Bedenkzeit) und enginefreie Versionen hinzu.

(2) Alle diese Turniere werden bei Bedarf gesondert ausgeschrieben. Einzelne Bestimmungen der Spiel- oder Turnierordnung können bei Bedarf für ein Sonderturnier durch einen entsprechenden Vorstandsbeschluss geändert werden.

§ 8 Feinwertungen

(1) Sofern in Rundenturnieren ("jeder gegen jeden") bei Punktgleichheit von Spielern eine Feinwertung über die Platzierung, Qualifikationen etc. zu entscheiden hat, erfolgt diese grundsätzlich nach dem Verfahren "Sonneborn-Berger". Dies bedeutet, dass für jeden der punktgleichen Spieler eine Messzahl ermittelt wird, die sich nach den Erfolgen seiner Gegner im Turnier bestimmt. Der Spieler erhält die volle Punktzahl von allen Gegnern, gegen die er gewonnen hat, sowie die halbe Punktzahl von allen Gegnern, gegen die er remisiert hat. Die so ermittelte Summe aller Punktzahlen ist die Messzahl, die sogenannte Sonneborn-Berger-Zahl (SB-Zahl). Je höher die SB-Zahl ist, desto besser ist die Feinwertung des Spielers.

(2) Andere Feinwertungen können anstelle von oder zusätzlich zu Sonneborn-Berger in Anwendung kommen, sofern sie auf dem BdF-Schachserver verfügbar sind. Das Nähere bestimmt in solchen Fällen die Turnierausschreibung.

§ 9 Mannschaftsturniere

Mannschaftsturniere werden gesondert ausgeschrieben. Die Austragung der nationalen Mannschaftsmeisterschaft richtet sich nach der Mannschaftsturnierordnung.

§ 10 Mannschaftskämpfe, Länderkämpfe

Diese Turniere werden bei Bedarf gesondert ausgeschrieben; einzelne Bestimmungen der Spiel- oder Turnierordnung können bei Bedarf für einen Mannschaftskampf oder einen Länderkampf durch einen entsprechenden Vorstandsbeschluss geändert werden.

§ 11 Abschlussbestimmung

Diese Spielordnung wurde vom Vorstand des Deutschen Fernschachbundes am 16.10.2023 beschlossen. Sie tritt am 01.11.2023 für alle ab diesem Datum gestarteten Turniere in Kraft.