49. Deutsches Fernschach-Sonderpokalturnier (enginefrei)
Der Deutsche Fernschachbund e. V. (BdF) lädt hiermit zur Teilnahme am 49. Deutschen Fernschach-Sonderpokalturnier (enginefrei) ein.
- Modus: Das Turnier wird in zwei Abschnitten ausgetragen, in denen einrundig (je eine Partie gegeneinander) gespielt wird. a) Im ersten Abschnitt wird eine Vorrunde mit fünf Spielgruppen zu fünf Spielerinnen und Spielern gebildet. b) Die Sieger der fünf Vorrundengruppen tragen eine Endrunde aus, die somit mindestens fünf Spielerinnen und Spieler umfasst. Bei Punktgleichheit in einer Vorrundengruppe entscheidet die Sonneborn-Berger-Wertung über die Qualifikation für die Endrunde. Bei Punkt- und Wertungsgleichheit spielen alle entsprechenden Spieler in der Endrunde, vorausgesetzt die Spieler haben über 50% der Punkte erzielt. Kommen durch Spielerabsagen nicht fünf Endrundenteilnehmer zusammen, wird die Endrunde durch die Spieler mit der höchsten Punktzahl aus allen Vorrundengruppen aufgefüllt. Der Verzicht auf eine Endrundenteilnahme ist nicht erwünscht. In Ausnahmefällen und nur auf Antrag kann die Endrundenteilnahme um ein Turnier verschoben werden. Danach verfällt die Qualifikation für eine Endrunde. Wenn eine gerade Anzahl von Spielern für die Endrunde qualifiziert ist, wird das Teilnehmerfeld um den punkt- bzw. wertungsbesten nichtqualifizierten Vorrundenspieler auf die nächsthöhere ungerade Anzahl von Teilnehmern aufgestockt. Ist auf der Grundlage dieser Ausschreibung keine Entscheidung möglich, entscheidet das Los.
- Besondere Regelungen: Abweichend von den sonst im Fernschach üblichen Regeln dürfen in diesem Turnier keine solchen elektronischen Hilfsmittel eingesetzt werden, die Partiezüge nicht nur reproduzieren, sondern selbstständig errechnen (Engines, Brettschachcomputer). Es gilt somit ein uneingeschränktes "Engine-Verbot".
- Turnierstart: Es gibt keinen festen Starttermin. Die einzelnen Gruppen werden sukzessive immer dann gestartet, sobald die erforderliche Zahl von fünf Turniermeldungen vorliegt und sinnvolle Spielgruppen gebildet werden können.
- Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e. V., die bereit sind, das Turnier ohne Zuhilfenahme von Engines (Stockfish, Komodo, Houdini, Rybka, Shredder, Fritz usw.) zu spielen. Die Anerkennung dieser Regelung ist eine unabdingbare Teilnahmebedingung. Die Abgabe der Turniermeldung ist zugleich die Zusicherung der Spielerin bzw. des Spielers, diese besondere Teilnahmebedingung einzuhalten. Die Ethikregeln des BdF für die Teilnahme an enginefreien Turnieren werden mit dem Startschreiben zum Turnier versendet. Sie können im Vorfeld auf der Homepage des BdF im Bereich zum enginefreien Fernschachspiel zur Kenntnis genommen werden. Die Meldungen werden in der Reihenfolge des Meldeeingangs und der Nenngeldzahlung nacheinander berücksichtigt. Wenn die Höchstteilnehmerzahl von 25 Spielerinnen und Spielern erreicht ist, werden weitere eingehende Meldungen auf das nächstfolgende enginefreie Pokalturnier vorgemerkt. Für das Turnier sind max. zwei Meldungen möglich. Es kann aber nur eine Endrundenteilnahme mit dem zuerst erspielten Gruppensieg genutzt werden. Der zweite erzielte Gruppensieg ist auch nicht als Qualifikation auf ein anderes Turnier übertragbar.
- Zugaustausch: Es wird ausschließlich auf dem BdF-Schachserver gespielt.
- Nenngeld: Das Nenngeld beträgt 3 Euro.
- Ehrung/Titel: Der Turniersieger erhält den Titel "49. Deutscher Sonderpokalsieger (enginefrei)" sowie einen Pokal als sportliche Anerkennung.
- Auswertung/Qualifikationen: Die Partien werden nicht für die Fernschachwertungszahlen (FWZ) ausgewertet. Auch können keine Qualifikationen für andere Turnierbereiche erworben werden.
- Meldeanschrift: Die Meldungen sind an Fernschachfreund Horst Wilshusen, TLWilshusen@bdf-fernschachbund.de mit folgenden Angaben zu richten:
- Kennzeichen 49. Pokal oe-s
- BdF-Mitglieds-Nr.
- Datum der Nenngeldzahlung.
IBAN: DE46 2584 0048 0564 6500 00, BIC: COBADEFFXXX. - Verstöße: Verstöße gegen das Engine-Verbot ziehen die sofortige Disqualifikation und den Ausschluss aus dem laufenden Pokalturnier sowie eine Sperre für mindestens die folgenden drei Pokalturniere (enginefrei) nach sich, sofern keine begründeten Zweifel am Verstoß bestehen (z.B. beim Eingeständnis der Verstoßes).
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