WCCC48PR 2024
von Hans-Dieter Wunderlich
Die ICCF hat die 48. Vorrunde der Fernschachweltmeisterschaft ausgeschrieben.
Meldeschluss: 5. Februar 2024
Starttermin: 20. März 2024
Anmeldungen müssen über die Seite Neue Turniere (New events) der ICCF-Homepage (www.iccf.com) erfolgen. Dabei ist das Qualifikationsrecht nach ICCF-Regel 1.2.1.1 zwingend anzugeben.
Das Startgeld bei Meldung über den nationalen Verband BdF beträgt € 15,-, bei Meldung über Direct Entry (DE) € 22,50.
Für die Teilnahme muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
(a) 40 % der möglichen Punkte in einem (beendeten oder laufenden) Kandidatenturnier, sofern keine höhere Qualifikation erworben wurde
(b) 50% der möglichen Punkte in einem (beendeten oder laufenden) Halbfinale, sofern keine höhere Qualifikation erworben wurde
(c) 60% der möglichen Punkte oder Platz 3 oder 4 in einer (beendeten oder laufenden) Vorrunde, sofern keine Qualifikation für ein Halbfinale erworben wurde
(d) Gewinn eines ICCF-Weltturnieres der Meisterklasse
(e) 50% der möglichen Punkte in einem Weltpokalfinale (nicht eingeschlossen sind der Veteranen-Weltpokal, Schach-960-Weltpokal und Mannschaftsturniere)
(f) 50% der möglichen Punkte in einer (beendeten oder laufenden) anerkannten Zonenmeisterschaft mit einer durchschnittlichen Wertungszahl von mindestens 2451
(g) 60% der möglichen Punkte oder Platz 3 oder 4 in einer anerkannten Zonenmeisterschaft mit einer durchschnittlichen Wertungszahl von weniger als 2451
(h) Nominierung („Freiplatz“) durch den nationalen Verband bei einer (gesicherten oder ungesicherten) Wertungszahl von weniger als 2400
(i) IM mit Wertungszahl über 2300(*)
(j) SIM mit Wertungszahl über 2250(*)
(k) GM
(l) Wertungszahl von mindestens 2500(*)
(m) Zwei Halbqualifikationen für die Teilnahme an einer Vorrunde. Diese werden durch den 2. Platz in einem ICCF-Weltturnier der Meisterklasse erworben
(*) in mindestens einer der in den vorangegangenen 12 Monaten veröffentlichten ICCF-Ratinglisten
Bei einer gesicherter Wertungszahl von 2400 oder höher kann man sich bei der ICCF um Zulassung bewerben. Solche Bewerbungen werden jedoch nur berücksichtigt, wenn die Anzahl der vorliegenden Meldungen kein Vielfaches von 13, 15 oder 17 ist.
Der verbindliche (englischsprachige) Ausschreibungstext befindet sich auf dem ICCF-Server:
Link zur Originalausschreibung.
Dem BdF stehen Freiplätze gemäß obiger Bedingung (h) zur Verfügung. Hierfür gibt eine eigene Ausschreibung: Ausschreibung für Freiplätze.
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