Wahl des ICCF-Finanzdirektors
von Dr. Stephan Busemann
Nach dem Tod von George Pyrich ist ein Nachfolger im Amt des ICCF-Finanzdirektors zu bestimmen. Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes, die an der Übernahme dieses verantwortungsvollen Amts Interesse haben, lassen mir bitte bis 28. Januar 2018 eine Erklärung zukommen, aus der hervorgeht, dass sie bereit sind, nominiert zu werden. Optional ist eine persönliche Erklärung, die Informationen zur Unterstützung der Kandidatur enthält. Ich werde dies an ICCF weiterleiten.
Ich füge eine Übersetzung aus einem Anschreiben des ICCF-Generalsekretärs Michael Millstone an:
Wenn alle Nominierungen eingegangen sind, werden die Informationen allen Mitgliedsverbänden vor dem 15. Februar 2018 zugestellt, damit sie alle Kandidaten berücksichtigen und über die Wahlpräferenzen entscheiden können. Die Abstimmung erfolgt unmittelbar danach per E-Mail mit einer Abstimmungsfrist bis zum 1. März 2018. Ein Kandidat, der mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhält, ist automatisch gewählt. Wenn kein Kandidat mehr als 50% der Stimmen erhält, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt.
Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt unmittelbar nach der Wahl, und da die Position vakant ist, wird der Gewinner die Position sofort übernehmen.
Wenn von den Mitgliedsverbänden keine Nominierung für eine Vorstands- oder Revisionsstelle vorliegt, wird der Vorstand ermächtigt, einen Finanzdirektor zu ernennen.
Persönliche Aussagen von Kandidaten sollten erst dann in kommerziellen Zeitschriften/Internetseiten usw. veröffentlicht werden, wenn sie von ICCF an die offiziellen Delegierten der Mitgliedsverbände verteilt wurden.
Wahlkampf/Wahlwerbung usw. sollte erst dann stattfinden, wenn die vollständige Kandidatenliste, zusammen mit ihren persönlichen Erklärungen, von der ICCF offiziell freigegeben wurde, wie oben angegeben.
(Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)
Ich füge eine Übersetzung aus einem Anschreiben des ICCF-Generalsekretärs Michael Millstone an:
Wenn alle Nominierungen eingegangen sind, werden die Informationen allen Mitgliedsverbänden vor dem 15. Februar 2018 zugestellt, damit sie alle Kandidaten berücksichtigen und über die Wahlpräferenzen entscheiden können. Die Abstimmung erfolgt unmittelbar danach per E-Mail mit einer Abstimmungsfrist bis zum 1. März 2018. Ein Kandidat, der mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erhält, ist automatisch gewählt. Wenn kein Kandidat mehr als 50% der Stimmen erhält, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt.
Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt unmittelbar nach der Wahl, und da die Position vakant ist, wird der Gewinner die Position sofort übernehmen.
Wenn von den Mitgliedsverbänden keine Nominierung für eine Vorstands- oder Revisionsstelle vorliegt, wird der Vorstand ermächtigt, einen Finanzdirektor zu ernennen.
Persönliche Aussagen von Kandidaten sollten erst dann in kommerziellen Zeitschriften/Internetseiten usw. veröffentlicht werden, wenn sie von ICCF an die offiziellen Delegierten der Mitgliedsverbände verteilt wurden.
Wahlkampf/Wahlwerbung usw. sollte erst dann stattfinden, wenn die vollständige Kandidatenliste, zusammen mit ihren persönlichen Erklärungen, von der ICCF offiziell freigegeben wurde, wie oben angegeben.
(Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator)
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