Vorstandsnachricht zur Präsidentenwahl und Aufruf zur Kandidatur
von Uwe Bekemann
Liebe Fernschachfreundinnen und Fernschachfreunde,
wir hatten bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Mitteilung veröffentlicht, dass unser Präsident Dr. Fritz Baumbach sein Amt am 31.12.2010 nach fast 18-jähriger Amtszeit niederlegen wird.
Wir danken ihm für das in dieser Zeit für uns alle Geleistete!
Der Deutsche Fernschachbund e.V. muss jedoch auch nach vorne blicken und er benötigt schnell einen legitimierten Nachfolger. Die Zeit zwischen dem Jahresbeginn und der Mitgliederversammlung 2011 ist entschieden zu lang für die Amtszeit eines kommissarischen Präsidenten. Dieser hätte nur sehr eingeschränkte Kompetenzen und demzufolge würde die gesamte vereinsrechtliche Vertretung ausschließlich beim Geschäftsführer liegen. Dessen Ausfall würde den Deutschen Fernschachbund e.V. rechtsgeschäftlich weitgehend handlungsunfähig machen.
Dieses Risiko können wir nicht eingehen.
Hinzu kommt die außergewöhnliche Bedeutung dieses Amtes, so dass der Vorstand sich einstimmig dazu entschieden hat, nach § 8 i.V.m. der Dringlichkeitsklausel aus § 7 der Vereinssatzung den Präsidenten nicht von der Mitgliederversammlung sondern schriftlich von der gesamten Mitgliedschaft wählen zu lassen.
Die Wahlunterlagen werden mit den Jahresbriefen an die Mitglieder versand.
Jedes Mitglied, das für das Amt des Präsidenten des Deutschen Fernschachbundes e.V. kandidieren möchte und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt, kann seine Kandidatur bis zum 20.12.2010 (Poststempel) schriftlich beim Geschäftsführer des Deutschen Fernschachbundes e.V. erklären.
November 2010
Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V.
wir hatten bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Mitteilung veröffentlicht, dass unser Präsident Dr. Fritz Baumbach sein Amt am 31.12.2010 nach fast 18-jähriger Amtszeit niederlegen wird.
Wir danken ihm für das in dieser Zeit für uns alle Geleistete!
Der Deutsche Fernschachbund e.V. muss jedoch auch nach vorne blicken und er benötigt schnell einen legitimierten Nachfolger. Die Zeit zwischen dem Jahresbeginn und der Mitgliederversammlung 2011 ist entschieden zu lang für die Amtszeit eines kommissarischen Präsidenten. Dieser hätte nur sehr eingeschränkte Kompetenzen und demzufolge würde die gesamte vereinsrechtliche Vertretung ausschließlich beim Geschäftsführer liegen. Dessen Ausfall würde den Deutschen Fernschachbund e.V. rechtsgeschäftlich weitgehend handlungsunfähig machen.
Dieses Risiko können wir nicht eingehen.
Hinzu kommt die außergewöhnliche Bedeutung dieses Amtes, so dass der Vorstand sich einstimmig dazu entschieden hat, nach § 8 i.V.m. der Dringlichkeitsklausel aus § 7 der Vereinssatzung den Präsidenten nicht von der Mitgliederversammlung sondern schriftlich von der gesamten Mitgliedschaft wählen zu lassen.
Die Wahlunterlagen werden mit den Jahresbriefen an die Mitglieder versand.
Jedes Mitglied, das für das Amt des Präsidenten des Deutschen Fernschachbundes e.V. kandidieren möchte und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Kandidatur erfüllt, kann seine Kandidatur bis zum 20.12.2010 (Poststempel) schriftlich beim Geschäftsführer des Deutschen Fernschachbundes e.V. erklären.
November 2010
Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V.
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