Satzungsänderung

von Dr. Uwe Staroske

Das Registergericht Hamburg hat die Eintragung der im Februar 2014 im schriftlichen Verfahren beschlossenen Satzungsänderungen abgelehnt, da es keine das schriftliche Verfahren rechtfertigende Eilbedürftigkeit gesehen hat. Der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) wird die Situation analysieren, über das weitere Vorgehen entscheiden und das Ergebnis zu gegebener Zeit bekanntgeben.

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