Satzungsänderung

von Dr. Uwe Staroske

Das Hanseatische OLG hat die Beschwerde des Deutschen Fernschachbundes e. V. gegen die vom AG Hamburg verweigerte Eintragung der Satzungsänderung der außerordentlichen MV zurück gewiesen.

Außerdem hat das OLG HH bei der Nachwahl des Schatzmeisters keine Eilbedürftigkeit festgestellt.

Der Vorstand wird den Vorgang/die Angelegenheiten auf die Tagesordnung der noch einzuberufenden Mitgliederversammlung 2015 nehmen. Die Einberufung der MV erfolgt mit dem Jahresschreiben, das zusammen mit der Beitragsrechnung versendet wird. Der Versand erfolgt so bald wie möglich.

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