Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.
von Uwe Bekemann
Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass die Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung 2010 beim Registergericht Hamburg zur Eintragung liegt. Die Übermittlung an das Gericht erfolgte Mitte August 2010.
Die beschlossene Satzungsänderung ist mit der Beschlussfassung in Kraft getreten. Die gerichtliche Eintragung ist für die Gültigkeit der Satzungsregelung ohne Bedeutung. Insofern gibt es keinen rechtlichen Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein.
Die beschlossene Satzungsänderung ist mit der Beschlussfassung in Kraft getreten. Die gerichtliche Eintragung ist für die Gültigkeit der Satzungsregelung ohne Bedeutung. Insofern gibt es keinen rechtlichen Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein.
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