Neuordnung des Abschätzungsverfahrens

von Peter Schmidt

In der Vorstandssitzung am 02.04.05 wurden Änderungen des
Abschätzungsverfahrens beschlossen: insbesondere sind jetzt
Abschätzungsanträge unmittelbar den Turnierleitern (nicht
mehr der Abschätzungszentrale) zuzuleiten. In verschiedenen
Fällen, die nicht zur Abschätzung führen, sondern aus ande-
ren Gründen entschieden werden können, sind nunmehr die
Turnierleiter abschließend zuständig.
Der neue Text der Abschätzungsrichtlinien ist unter "Regel-
werk" bereits eingestellt worden.

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