Nenngeldpauschale: Ablaufdatum steht bevor
von Uwe Bekemann
Die jährlich einmalige Zahlung einer Nenngeldpauschale in Höhe von 5 Euro berechtigt zur Teilnahme an allen nationalen Aufstiegsturnieren, Thematurnieren und Allgemeinen Kleinturnieren, ohne dass ein jeweils einzelnes Nenngeld je Meldung entrichtet werden muss. Voraussetzung ist, dass die Turniermeldungen bis zum 30.9. eines Jahres abgegeben werden und die gewünschten Turniere bis zum 31.3. des Folgejahres gestartet werden.
Der Ablauf des Berechtigungszeitraums der Nenngeldpauschale 2007 steht bevor. Alle Fernschachspielerinnen und Fernschachspieler, die für 2007 die Nenngeldpauschale gezahlt haben, werden hiermit an den Ablauf erinnert. Ggf. ist eine kurzfristige Turniermeldung (bis zum 30. September) angeraten.
Der Ablauf des Berechtigungszeitraums der Nenngeldpauschale 2007 steht bevor. Alle Fernschachspielerinnen und Fernschachspieler, die für 2007 die Nenngeldpauschale gezahlt haben, werden hiermit an den Ablauf erinnert. Ggf. ist eine kurzfristige Turniermeldung (bis zum 30. September) angeraten.
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