Mitgliederversammlung im Dezember 2021
von Hartmut Hering
Gemäß § 8 der Vereinssatzung beruft der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V. hiermit die Mitgliederversammlung 2021 ein. Die Mitgliederversammlung 2021 wird im schriftlichen Verfahren nach § 7 der Satzung durchgeführt. Sie findet im Dezember statt.
Dem Vorstand ist bei der Entscheidung, in welcher Form die Mitgliederversammlung durchgeführt wird, ein Ermessensspielraum eingeräumt.
Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie sowie die damit im Zusammenhang stehenden staatlichen Maßnahmen sind aktuell nicht abschätzbar. Es wäre nicht gesichert, dass eine als Präsenzveranstaltung für 2021 geplante Mitgliederversammlung tatsächlich durchgeführt werden könnte. Zudem hat der Schutz der Gesundheit der Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e.V. die höchste Priorität. Dieser wäre in einer Präsenzveranstaltung nach aktuellem Stand nicht gesichert, eine Durchführung im schriftlichen Verfahren bietet demgegenüber den höchstmöglichen Schutz.
Anträge zur Tagesordnung können bis (19.11.) schriftlich oder per E-Mail beim Vorstand eingereicht werden.
Hartmut Hering
Geschäftsführer
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