Mitgliederversammlung 2020
von Elke Schludecker
Gemäß § 8 der Vereinssatzung beruft der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V. hiermit die Mitgliederversammlung 2020 ein. Die Mitgliederversammlung 2020 wird im schriftlichen Verfahren nach § 7 der Satzung durchgeführt. Sie findet im Dezember 2020 statt.
Dem Vorstand ist bei der Entscheidung, in welcher Form die Mitgliederversammlung durchgeführt wird, ein Ermessensspielraum eingeräumt.
Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie sowie die damit im Zusammenhang stehenden staatlichen Maßnahmen sind aktuell nicht abschätzbar. Es wäre nicht gesichert, dass eine als Präsenzveranstaltung für 2020 geplante Mitgliederversammlung tatsächlich durchgeführt werden könnte. Zudem hat der Schutz der Gesundheit der Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e.V. die höchste Priorität. Dieser wäre in einer Präsenzveranstaltung nach aktuellem Stand nicht gesichert, eine Durchführung im schriftlichen Verfahren bietet demgegenüber den höchstmöglichen Schutz.
Dem Vorstand ist bei der Entscheidung, in welcher Form die Mitgliederversammlung durchgeführt wird, ein Ermessensspielraum eingeräumt.
Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie sowie die damit im Zusammenhang stehenden staatlichen Maßnahmen sind aktuell nicht abschätzbar. Es wäre nicht gesichert, dass eine als Präsenzveranstaltung für 2020 geplante Mitgliederversammlung tatsächlich durchgeführt werden könnte. Zudem hat der Schutz der Gesundheit der Mitglieder des Deutschen Fernschachbundes e.V. die höchste Priorität. Dieser wäre in einer Präsenzveranstaltung nach aktuellem Stand nicht gesichert, eine Durchführung im schriftlichen Verfahren bietet demgegenüber den höchstmöglichen Schutz.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.