Mitgliederbegehren

von Dr. Uwe Staroske

Bei den Unterlagen zum Mitgliederbegehren, die mit dem Informations-Rundschreiben 2016 nach § 15 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e. V. den Mitgliedern zugestellt worden sind, ist es zu einem bedauerlihcen Versehen gekommen. Die Frist für die Stimmabgabe endet laut Stimmkarte am 15. Juli 2016, laut Anschreiben jedoch erst am 31. Juli 2016. Richtig ist das Fristende mit Ablauf des 31. Juli 2016. Der Vorstand weist deshalb darauf hin, dass Stimmabgaben bis zum 31. Juli 2016 (Poststempel) möglich sind.

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