Mitgliederbegehren nach § 7 der Vereinssatzung
von René Schulz
Die jährliche Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes e. V. (BdF) soll zukünftig schriftlich, virtuell (d. h. über das Medium Internet) oder in einer Kombination daraus durchgeführt werden können.
Bis zum 31.07.2016 konnten die Vereinsmitglieder schriftlich entscheiden, ob der Vorstand einen Vorschlag zur dafür erforderlichen Neuregelung des § 7 Satz 1 der BdF-Satzung anwaltlich erarbeiten lassen und eine schriftliche Abstimmung darüber unter allen Mitgliedern des Vereins herbeiführen darf.
Die Abstimmung brachte folgendes Ergebnis:
289 Mitglieder wünschen sich eine schriftliche/virtuelle Mitgliederversammlung,
29 Mitglieder lehnen eine solche Mitgliederversammlung ab,
18 Mitglieder enthielten sich der Stimme und
11 Stimmabgaben waren ungültig.
Damit wurde der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e. V. (BdF) legitimiert, die notwendigen Schritte zur Neuregelung des § 7 Satz 1 der BdF-Satzung einzuleiten. Der Vorstand dankt allen Mitgliedern, die sich an der Abstimmung beteiligt haben.
Bis zum 31.07.2016 konnten die Vereinsmitglieder schriftlich entscheiden, ob der Vorstand einen Vorschlag zur dafür erforderlichen Neuregelung des § 7 Satz 1 der BdF-Satzung anwaltlich erarbeiten lassen und eine schriftliche Abstimmung darüber unter allen Mitgliedern des Vereins herbeiführen darf.
Die Abstimmung brachte folgendes Ergebnis:
289 Mitglieder wünschen sich eine schriftliche/virtuelle Mitgliederversammlung,
29 Mitglieder lehnen eine solche Mitgliederversammlung ab,
18 Mitglieder enthielten sich der Stimme und
11 Stimmabgaben waren ungültig.
Damit wurde der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e. V. (BdF) legitimiert, die notwendigen Schritte zur Neuregelung des § 7 Satz 1 der BdF-Satzung einzuleiten. Der Vorstand dankt allen Mitgliedern, die sich an der Abstimmung beteiligt haben.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.