Mitgliederbegehren 2015

von Elke Schludecker

Zur Umsetzung des erfolgreichen Mitgliederbegehrens 2015 wird seitens des Vorstandes gemäß Vorstandsbeschluss mit einer namentlich bekannten Rechtsanwaltskanzlei eine Mandatsvereinbarung zu einem Pauschalbetrag entsprechend dem vorgelegten Angebot geschlossen.
Die Kanzlei wird beauftragt, zur Vorbereitung einer schriftlichen Abstimmung darüber, ob zukünftig die Mitgliederversammlung schriftlich, virtuell oder in einer kombinierten Form durchgeführt werden kann, einen Textvorschlag für die zur Abstimmung zu stellende Regelung in § 7 der Vereinssatzung zu erarbeiten.

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