Kommentierung zur BdF-Satzung
von Uwe Bekemann
Unter dem Navigationseintrag "Regelwerk/Satzung" wurde in einer ersten Lieferung eine Kommentierung der BdF-Satzung mit dem Ziel eingestellt, dass auch dem wenig geübten Rechtsanwender die Anwendung erleichtert wird. Dabei wird in der Darstellung bewusst die Nähe zum Kommentar gesucht, wie dieser aus dem Rechtswesen nicht wegzudenken ist.
Das Werk erfüllt seinen Zweck, wenn es allen Mitgliedern des BdF dabei hilft, die Bedeutung der Regelungen der Satzung nicht nur zu verstehen sondern auch in die Gesamtrechtslage einzuordnen.
Die Arbeit an der Kommentierung erfordert einen erheblichen Aufwand. Dem entsprechend kann sie nur nach und nach vervollständigt werden. Die Bearbeitungspriorität
wird an den Nachfragen der Mitglieder und an den stattfindenden Diskussionen orientiert.
Alle Interessierten sind herzlich zur Mitwirkung an der Kommentierung eingeladen. Die einzige Voraussetzung ist die notwendige Rechtskunde, um die erforderliche Qualität zu sichern. Beiträge können an den PR-Manager Uwe Bekemann gegeben werden.
Das Werk erfüllt seinen Zweck, wenn es allen Mitgliedern des BdF dabei hilft, die Bedeutung der Regelungen der Satzung nicht nur zu verstehen sondern auch in die Gesamtrechtslage einzuordnen.
Die Arbeit an der Kommentierung erfordert einen erheblichen Aufwand. Dem entsprechend kann sie nur nach und nach vervollständigt werden. Die Bearbeitungspriorität
wird an den Nachfragen der Mitglieder und an den stattfindenden Diskussionen orientiert.
Alle Interessierten sind herzlich zur Mitwirkung an der Kommentierung eingeladen. Die einzige Voraussetzung ist die notwendige Rechtskunde, um die erforderliche Qualität zu sichern. Beiträge können an den PR-Manager Uwe Bekemann gegeben werden.
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