Informationen aus dem Bereich des Schatzmeisters
von Manfred Scheiba
Der 30.Juni 2024 wird zum Stichtag für die Überprüfung der Beitragszahlung 2024 genommen, d.h. nicht eingegangene Beitragszahlungen werden bei nicht ausreichendem Kontostand und fehlendem SEPA-Lastschriftmandat mittels Mahnverfahren eingefordert.
In Mitgliederkonten, die am 30.06.2024 einen Kontostand von 0,00 € oder mehr aufweisen, für die kein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt wurde und auf die keine Einzahlung für "Beitrag 2024" erfolgt ist, wird die Beitragszahlung wie folgt vermerkt: „Beitragszahlung 30.06.2024 durch Verrechnung von Guthaben 0,00 €“
Begründung: Alle Mitgliedskonten haben am 03.01.2024 eine Sollstellung von 20,00 € (Jahresbeitrag 2024) eingetragen bekommen. Dadurch wurde der Kontostand durch diesen Betrag gemindert.
Wichtiger Hinweis für Mitglieder ohne SEPA-Mandat: Ich möchte Sie auffordern, Abstand von „Pauschalzahlungen“ (Aufbau eines Guthabens) zu nehmen! Dadurch wird die Arbeit des Schatzmeister erleichtert und der Aufbau von getrennten Konten für jedes Mitglied (eins für Beitrag, eins für Nenngeld) ermöglicht.
In eigener Sache: Im Monat Juni werde ich hauptsächlich versuchen, offene Abbuchungen per SEPA-Mandat abzuarbeiten.
Ebenso werde ich auf Fragen zur Kontenklärung zeitnah und vorrangig antworten.
Manfred Scheiba
Präsident
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