Information zur Veröffentlichung der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung
von Manfred Scheiba
Liebe Schachfreundinnen und Schachfreude,
als Präsident unseres Vereins möchte ich über die Rechtslage der Veröffentlichung zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2021 informieren.
Im Vorfeld wurde durch mich der Vorstand darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung und der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung der Präsident laut "Geschäftsordnung des Vorstandes des Deutschen Fernschachbundes (BdF) "§ 6 Abs (1)*1 einzubeziehen ist. Um entsprechend der Geschäftsordnung handeln zu können, müssen dem Präsidenten wie dem Geschäftsführer alle Anträge und Berichte zur Entscheidungsfindung und Vorbereitung der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung vorliegen. Diese uneingeschränkte Übergabe wurde vom Geschäftsführer abgelehnt. Trotz dieses Verstoßes wurde ein Beschlussantrag zur Tagesordnung gestellt und durch 2 Vorstandsmitglieder verabschiedet.
Ich behalte mir vor, falls es bei diesem Vorgehen des Geschäftsführers bleibt, diesen Verstoß einer entsprechenden rechtliche Prüfung zu unterziehen.
Gleichzeitig verweise ich darauf, dass die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung laut der Satzung*2 des BdF mindestens 4 Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung bekanntgegeben werden muss, was nicht geschehen ist.
Auch hier liegt ein Versäumnis des Geschäftsführer vor, da bis zum heutigen Zeitpunkt kein konkreter Termin bekanntgegeben wurde.
*1 Geschäftsordnung des Vorstandes des Deutschen Fernschachbundes (BdF)
§6 Besondere Aufgaben des Geschäftsführers
(1) Der Geschäftsführer bereitet den Beschluss über die Tagesordnung für die Mitgliederversammlung nach § 2 Abs. 1 Nr. b im Benehmen mit dem Präsidenten vor. Hierzu nimmt er die Vorschläge der Vorstandsmitglieder und der Vereinsmitglieder, die ihre Pflichten nach der Satzung des Vereins vollumfänglich erfüllt haben…"
*2 Satzung BdF
§7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorstand normalerweise am Jahresanfang mit Angabe von Ort und Zeit schriftlich einberufen.
Die genaue Tagesordnung wird mindestens vier Wochen vor der Versammlung in den Publikationsmedien bekannt gegeben."