Information zu einem Vorgang nach § 4 der Vereinssatzung des BdF

von Uwe Bekemann

Erstmals seit dem Inkrafttreten der neuen Satzung des Deutschen Fernschachbundes e. V. wurde einem Vereinsmitglied wegen eines groben Vergehens gegen die Interessen des Vereins (vereinsschädigendes Verhalten) nach § 4 der Satzung eine Abmahnung erteilt. Diese Abmahnung erging nach vorheriger Anhörung im Sinne der Vorschrift.

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