Gewährung von Sonderurlaub

von Uwe Bekemann

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass Sonderurlaub in Turnieren grundsätzlich erst nach Verbrauch des normalen Urlaubs gewährt werden kann.

Weitere Informationen hierzu können auch dem Kommentar zur Turnierordnung entnommen werden, beispielsweise den Inhalt entsprechender früherer Spruchstellenentscheidungen. Auf der Homepage des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) ist der Kommentar im Bereich Offizielles/Regelwerk zu finden.

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