Ergänzung der Spielordnung (SpO)
von Uwe Bekemann

(3) Partien, die durch Zeitüberschreitungen verloren werden, können als ungenehmigter oder stillschweigender Rücktritt gewertet werden, wenn die Zeitüberschreitungen vermehrt in kurzer Frist und nicht nur als Ausnahmefall auftreten.
Die Änderung gilt für alle ab dem 01.10.2012 gestarteten Turniere.
Redaktionell wurde zur verbesserten Übersicht der § 1 SpO in Absätze unterteilt.
Der vollständige Text der Spielordnung kann auf der BdF-Homepage eingesehen bzw. auch als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
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