Entscheidung des Registergerichts
von Manfred Scheiba
Das Registergericht Hamburg hat dem Präsidenten des BdF folgende Entscheidung zur Mitgliederversammlung (Zeitraum 27.12.2021 bis 07.01.2022) mitgeteilt.
"Das Gericht geht ebenfalls nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen davon aus, dass wegen der erheblichen Mängel bei der Einberufungzur Mitgliederversammlung 2021 eine rechtsgültige Wahl des Herrn Dr. Stephan Busemann als Geschäftsführer des Vereins nicht erfolgt ist.
Insbesondere wurde gegen die satzungsmäßige Einberufungsfrist des § 7 der Satzung durch die nicht rechtzeitige Bekanntgabe der Tagesordnung hinsichtlich der Wahl des Geschäftsführer an sämtliche Vereinsmitglieder verstoßen...
Eine nicht ordnungsgemäße Mitteilung der Tagesordnung führt insoeit zur Nichtigkeit des Beschlusses (vgl. z.B. Palant, Kommentar zum BGB, Randnummer 9 zu § 32 BGB m.w.N.):"
Weiterhin wird verwiesen auf die Möglichkeit einer erneuten Einberufung einer Mitgliederversammlung durch den Präsidenten zur Nachwahl von Vorstandsämtern.
Eine Berufung eines Notvorstand wird vom Registergericht nicht angeordnet Zitat "Ein Notvorstand ist nicht zu bestellen."
In der kommenden Woche werde ich Gespräche mit dem Schatzmeister des BdF und mit Dr. Stephan Busemann aufnehmen, um notwendige Schritte zur Stabilisierung der Vorstandssitzung einzuleiten. Gleichzeitig nehme ich Gespräche mit Vertretern der rechtberatenden Berufen zur Klärung der Situation auf.
Ich werde mich bemühen, die ersten weiteren Informationen in der ersten Juniwoche hier zu veröffentlichen.
Manfred Scheiba
Präsident BdF
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