Eintragung des BdF in das Vereinsregister (e.V.)
von Uwe Bekemann
Das AG Hamburg hat im Verfahren zur Eintragung des BdF auf dessen Anmeldung mitgeteilt, dass ihm in der neuen Satzung eine Bestimmung fehlt, weshalb es die Eintragung noch nicht vorgenommen hat.
Im Text der neuen Satzung selbst soll erscheinen, dass der BdF im Vereinsregister eingetragen wird. Die Ergänzung kann nach Angabe des Gerichts in der nächsten Mitgliederversammlung vorgenommen und dann nachgereicht werden. Weitere Bedenken hat das Gericht nicht erhoben.
Inzwischen wurde abgeklärt, ob im Einzelfall des BdF die geforderte Ergänzung tatsächlich für die Eintragung erforderlich ist; ein Kontakt mit dem Gericht bestätigte dies, da ein vorhandener Hinweis auf den e.V. im Text der Satzung nicht ausreicht.
Die Satzungsergänzung wird für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2007 vorgesehen.
Im Text der neuen Satzung selbst soll erscheinen, dass der BdF im Vereinsregister eingetragen wird. Die Ergänzung kann nach Angabe des Gerichts in der nächsten Mitgliederversammlung vorgenommen und dann nachgereicht werden. Weitere Bedenken hat das Gericht nicht erhoben.
Inzwischen wurde abgeklärt, ob im Einzelfall des BdF die geforderte Ergänzung tatsächlich für die Eintragung erforderlich ist; ein Kontakt mit dem Gericht bestätigte dies, da ein vorhandener Hinweis auf den e.V. im Text der Satzung nicht ausreicht.
Die Satzungsergänzung wird für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2007 vorgesehen.
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