Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

von Uwe Bekemann

Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung

Der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) beruft hiermit eine außerordentliche Mitgliederversammlung (MV) gemäß § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e. V. ein.

Die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2 ist dringlich, zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Arbeitens im BdF ist ein Aufschub bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung nicht möglich. Die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 3 erfolgt entsprechend einer Übereinkunft mit der Mitgliederversammlung 2013.

Die einberufene Versammlung wird schriftlich durchgeführt. Die Ergebnisse der schriftlichen Abstimmungen entsprechen im Rang den Entscheidungen einer ordentlichen Mitgliederversammlung (§ 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V.).

Weiterhin ist es im Interesse des BdF erforderlich, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, um allen stimmberechtigten Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, zu den vorgeschlagenen Satzungsänderungen ihr Stimmrecht auszuüben.

Der Vorstand stellt die folgenden Punkte zur Abstimmung.

1. Satzungsänderung (Satzung in der Fassung nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 25. Mai 2013) - Vorschläge und Begründungen werden unten dargestellt und erläutert)
2. Nachwahl des Schatzmeisters.
3. Abstimmung zur Ernennung von zwei Ehrenmitgliedern.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung beginnt mit dem Versand des Informationsschreiben zu Jahresbeginn nach § 15 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V., das alle Stimm- und Wahlunterlagen enthält.
Einsendeschluss und somit Ende der Mitgliederversammlung ist der 20. Februar 2014 (Datum des Poststempels).
Die Abstimmungsunterlagen sind an den Wahlvertrauensmann Wolfgang Maly, Flieth 4, 06869 Coswig/Anhalt zu senden.

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