Einberufung der Mitgliederversammlung 2019
von Elke Schludecker
Hiermit beruft der Vorstand des Deutschen Fernschachbundes e.V. gemäß § 8 der Vereinssatzung die Mitgliederversammlung 2019 ein.
Die Mitgliederversammlung 2019 wird im schriftlichen Verfahren nach § 7 der Satzung durchgeführt. Sie findet im Dezember 2019 statt.
Dem Vorstand ist bei der Entscheidung, in welcher Form die Mitgliederversammlung durchgeführt wird, ein Ermessensspielraum eingeräumt.
In der Mitgliederversammlung 2019 erfolgt eine Nachwahl zum Vorstand. Um diese auf einer breiten demokratischen Basis durchführen zu können, ist einem schriftlichen Verfahren gegenüber anderen Verfahren, insbesondere einer Präsenzveranstaltung, der Vorzug zu geben, da in den als Präsenzveranstaltungen durchgeführten Mitgliederversammlungen der vergangenen Jahre lediglich eine Anwesenheit von unter 1,5 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder erreicht werden konnte.
Die Festlegung der genauen Tagesordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird mit der Einladung veröffentlicht.
Die Mitgliederversammlung 2019 wird im schriftlichen Verfahren nach § 7 der Satzung durchgeführt. Sie findet im Dezember 2019 statt.
Dem Vorstand ist bei der Entscheidung, in welcher Form die Mitgliederversammlung durchgeführt wird, ein Ermessensspielraum eingeräumt.
In der Mitgliederversammlung 2019 erfolgt eine Nachwahl zum Vorstand. Um diese auf einer breiten demokratischen Basis durchführen zu können, ist einem schriftlichen Verfahren gegenüber anderen Verfahren, insbesondere einer Präsenzveranstaltung, der Vorzug zu geben, da in den als Präsenzveranstaltungen durchgeführten Mitgliederversammlungen der vergangenen Jahre lediglich eine Anwesenheit von unter 1,5 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder erreicht werden konnte.
Die Festlegung der genauen Tagesordnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und wird mit der Einladung veröffentlicht.
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