Beschluss des Vorstands des BdF vom 08.04.2006
von Uwe Bekemann
Beschluss des Vorstands des BdF vom 08.04.2006:
Der BdF-Vorstand hat SF K.-D. Meyer nicht beauftragt, im Rahmen der Diskussion über den Satzungsentwurf Kontakte mit anderen Institutionen herzustellen. Insbesondere ist er nicht befugt, im Namen des Vorstands rechtliche Überprüfungen des Satzungsentwurfs beim Amtsgericht vornehmen zu lassen. Dieses ist ausschließlich dem Vorstand als gerichtlichem und außergerichtlichem Vertreter des Vereins vorbehalten.
Der BdF-Vorstand hat SF K.-D. Meyer nicht beauftragt, im Rahmen der Diskussion über den Satzungsentwurf Kontakte mit anderen Institutionen herzustellen. Insbesondere ist er nicht befugt, im Namen des Vorstands rechtliche Überprüfungen des Satzungsentwurfs beim Amtsgericht vornehmen zu lassen. Dieses ist ausschließlich dem Vorstand als gerichtlichem und außergerichtlichem Vertreter des Vereins vorbehalten.
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich anmelden, um Kommentare hinzuzufügen.