Aufruf zur Kandidatur für die Wahlen zum Vorstand des BdF

von Uwe Bekemann

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes e. V. (BdF) ist nach § 7 der Satzung zuständig für

1. die Nominierung von Kandidaten für die Vorstandswahl, die noch nicht Inhaber eines zur Wahl anstehenden Vorstandsamtes sind,
2. die Nachwahl einzelner Vorstandsmitglieder.

Zum Jahresende 2008 findet die nächste Wahl zum Vorstand des BdF statt. Die Amtszeit des neuen Vorstandes beginnt am 1.1.2009.
Alle an der Übernahme eines Vorstandsamtes interessierten Mitglieder werden um ihre Kandidatur gebeten. Diese ist so rechtzeitig einzureichen, dass eine Nominierung durch die Mitgliederversammlung 2008 erfolgen kann. Die Kandidatur kann auch zeitlich vor der Versammlung gegenüber dem Vorstand des BdF abgegeben werden.

Die Mitgliederversammlung 2008 wird die Nachwahl zum Vorstandsamt des Geschäftsführers vornehmen. An der Übernahme dieses Amtes interessierte Mitglieder werden zur Kandidatur aufgerufen.

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