Anwaltlicher Entwurf Satzungsänderung zum Mitgliederbegehren 2015

von Elke Schludecker

In der Zeit vom 31.10.2015 bis 23.12.2015 erfolgte nach § 7 der Satzung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) in Verbindung mit § 37 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Sammlung von Stimmen für ein Mitgliederbegehren.
Das Mitgliederbegehren hatte folgenden Wortlaut:

Die jährliche Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) soll zukünftig schriftlich, virtuell (d.h. über das Medium Internet) oder in einer Kombination daraus durchgeführt werden können.
Der Vorstand soll einen Vorschlag zur dafür erforderlichen Neuregelung des § 7 Satz 1 der Satzung des Vereins anwaltlich erarbeiten lassen und eine schriftliche Abstimmung darüber unter allen Mitgliedern des Vereins herbeiführen.

Der anwaltliche Entwurf liegt nunmehr vor und ist auf der Homepage des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) nachzulesen.

Die über das Mitgliederbegehren erwirkte schriftliche Abstimmung wird mittels des Jahresschreibens 2017 durchgeführt.

Zum anwaltlichen Entwurf

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