Aktuell: Mitgliederbegehren nach § 7 der Satzung

von Uwe Bekemann

Die jährliche Mitgliederversammlung des Deutschen Fernschachbundes e.V. (BdF) soll zukünftig schriftlich, virtuell (d.h. über das Medium Internet) oder in einer Kombination daraus durchgeführt werden können.
Der Vorstand soll einen Vorschlag zur dafür erforderlichen Neuregelung des § 7 Satz 1 der Satzung des Vereins anwaltlich erarbeiten lassen und eine schriftliche Abstimmung darüber unter allen Mitgliedern des Vereins herbeiführen.

Wenn auch Sie dieser Meinung sind, dann können Sie sich diesem Mitgliederbegehren anschließen. Wenn 10 Prozent der BdF-Mitglieder in dieser Stimmensammlung zusammenkommen, können sie die Erarbeitung und eine schriftliche Abstimmung über die notwendige Satzungsänderung erreichen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich dem Mitgliederbegehren anzuschließen, finden Sie auf der Website zum Begehren.

Klicken Sie hier, um die Website aufzurufen

Ein neuer Zwischenstand ist auf der Website des Mitgliederbegehrens veröffentlicht. Zum Stichtag hatten bereits 255 Mitglieder das Begehren unterzeichnet. Die nächste Veröffentlichung erfolgt am 30.11.2015. Die Sammlung der Stimmen wird 10 Tage nach der Zustellung der Fernschachpost 8/2015 beendet.

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