Änderung der Spielordnung
von Dr. Stephan Busemann
§1 (3) der Spielordnung wird neu gefasst.
Der Vorstand hat hierzu heute folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Paragraph soll neu lauten: Der Verlust einer Partie durch Zeitüberschreitung kann als nicht ausreichend begründeter bzw. stillschweigender Rücktritt gewertet werden.
2. Diese Änderung der Spielordnung wird mit dem Beschlussdatum wirksam.
3. Sie gilt gilt nicht für Turniere, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses gestartet wurden.
Ziel des Beschlusses ist, Zeitüberschreitungen leichter sanktionieren zu können, da diese zu Wettbewerbsverzerrungen führen können.
Der Vorstand hat hierzu heute folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Paragraph soll neu lauten: Der Verlust einer Partie durch Zeitüberschreitung kann als nicht ausreichend begründeter bzw. stillschweigender Rücktritt gewertet werden.
2. Diese Änderung der Spielordnung wird mit dem Beschlussdatum wirksam.
3. Sie gilt gilt nicht für Turniere, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Beschlusses gestartet wurden.
Ziel des Beschlusses ist, Zeitüberschreitungen leichter sanktionieren zu können, da diese zu Wettbewerbsverzerrungen führen können.
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